Als Halter eines in Deutschland zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugs können Sie eine jährliche THG-Prämie erhalten. Die Vermarktung erfolgt über unseren Partner MyGreenCashback. Informationen zu den Voraussetzungen, zur aktuellen Prämienhöhe und zur Beantragung finden Sie auf der Partnerseite.
Unternehmen, die in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen eine gesetzlich festgelegte Treibhausgasminderungsquote erfüllen. Dafür können sie unter anderem Strom anrechnen lassen, der für Elektrofahrzeuge genutzt wird. Bei zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugen erfolgt diese Anrechnung auf Grundlage eines pauschalen Wertes.
Als eingetragener Halter eines berechtigten Elektrofahrzeugs können Sie die Vermarktung über unseren Partner MyGreenCashback beauftragen. Die Höhe der THG-Prämie und die Auszahlungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot des Anbieters.
Die THG-Prämie können Halter eines in Deutschland zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugs erhalten. Das gilt grundsätzlich sowohl für privat als auch für gewerblich zugelassene Fahrzeuge. Ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Maßgeblich ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist.
Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybride sind für diese Fahrzeugprämie nicht berechtigt. Angaben zum Antrieb finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Unser Partner prüft anhand Ihrer Unterlagen, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
Die Fahrzeugquote kann pro Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal angerechnet werden. Prüfen Sie deshalb insbesondere bei einem gebraucht gekauften Fahrzeug, ob die Quote für das betreffende Jahr bereits beantragt wurde. Weitere Voraussetzungen und Fristen finden Sie in den aktuellen Teilnahmebedingungen unseres Partners.
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